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Sondernutzungsrecht

Wird das Nutzungsrecht, eines im Gemeinschaftseigentum befindlichen Raumes, einer Fläche, eines Kfz-Stellplatzes, etc. vergeben, so spricht man von Sondernutzugsrecht. Es werden z.B. oftmals Grundstücksteile vor einer Erdgeschosswohnung als Sondernutzungsrecht dem Eigentümer der betreffenden Erdgeschosswohnung zugeordnet.

In der Regel sind die Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung ausgewiesen

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